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„Gsteiger“ AGBs

Anreise/Abreise:
Am Anreisetag stehen Ihnen die Zimmer ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.
Falls Sie später als 20.00 Uhr anreisen, bitten wir um kurze Nachricht.

Unser Hotel ist ein Nichtraucherhotel und verfügt ausschließlich über Doppelzimmer. Somit ist eine Einzelnutzung bei ausgewählten Zimmern möglich. Eine freie Nutzung unseres „Gsteiger“ SPA Bereiches ist für Geschäftsreisende aufgrund einer rechtlichen Änderung exklusive. Die Preise verstehen sich zuzügl. der ortsüblichen Kurtaxe pro Person/Nacht.

Für einen Kurzaufenthalt (1 Nacht) erheben wir einen Aufschlag von € 25,00 je Zimmer/Nacht. 

Besonderheiten, wie Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten teilen Sie uns bitte vor Ihrer Anreise mit. 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht verrechnet oder ausbezahlt werden. 

Für die Ausstellung der Königscard und bei Anmeldungen von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, bitten wir Sie, uns eine Teilnehmerliste mit Namen, sowie Geburtsdaten und Anschrift spätestens 5 Tage vor Anreise, zukommen zu lassen.

Unser Gsteiger-Spa steht unseren Gästen täglich von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung, dass die Nutzung des gesamten Wellnessbereiches erst ab einem Alter von 15 Jahren möglich ist.

Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Bitte achten Sie auf ausreichend Sicherheitsabstand. Überdachter Parkplatz im Carport: € 8,00/Nacht/Tag. Es steht eine Ladestation für E-Autos gegen Gebühr (€ 0,80 / kwh) zur Verfügung. 

Eine Annullierung Ihrer Zimmerreservierung ist bis 14 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei möglich. Bei Tagungen und Gruppenreisen kann bis 3 Wochen vorher kostenfrei storniert werden; ab 10 Zimmer bis 4 Wochen vorab kostenfrei.
Danach berechnen wir 80% der Gesamt-Logis abzüglich gebuchter Halbpension. Zwei Wochen vor Ihrer Anreise werden wir Ihr Kreditkartenkonto mit 50% des Gesamtpreises belasten. Bitte teilen Sie uns Ihre Kreditkartennummer mit. Den restlichen Betrag können Sie dann bei uns vor Ort begleichen. Falls Sie über keine Kreditkarte verfügen, überweisen Sie auf unser Konto laut Reservierungsbestätigung den entsprechenden Betrag.   
Wir empfehlen unseren Gästen eine Reisevorsorge! Sichern Sie sich mit einer Reisevorsorge finanziell ab, um Stornogebühren zu vermeiden.
Reiseversicherung – Lechbruck am See
Das Gleiche gilt bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise.

Zimmerstornierungen sind nur schriftlich gültig. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie an Ihre Reiseschutzversicherung bitte weiterleiten.

Late Check out und/oder Early Check in: Zimmer nur auf Anfrage und Verfügbarkeit (das Zimmer steht Ihnen am Abreisetag bis 18.00 Uhr und am Anreisetag ab 08:00 Uhr zur Verfügung) je € 40,00 pro Zimmer.

Hunde sind bei uns gerne Willkommen, allerdings grundsätzlich nur in Zimmern mit Balkon. Haben Sie jedoch Verständnis, dass der Aufenthalt nicht für den Frühstücks- und Relax-Bereich gilt. Für Ihren „Liebling“ berechnen wir 20 € pro Tag, ohne Verpflegung.

Wir akzeptieren EC-Karte und bei Kreditkarten Visa und MasterCard. Klären Sie mit Ihrer Bank die Verfügbarkeit im Ausland.

Unsere Bankverbindung für (Auslands)-Überweisungen:
Raiffeisenbank Steingaden
IBAN Nummer: DE 24701695580200222984
BIC: GENODEF 1 SGA
Konto: 200 222 984
BLZ: 701 695 58 DE 169243714

Gerne senden wir Ihnen vergessene Gegenstände per Nachnahme zu.

Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Bei eventuellen Umsatzsteuersatzerhöhungen werden die Preise angeglichen.

Geschäftsbedingungen und Zusatzleistungen für Ihre Veranstaltung im Hotel Auf der Gsteig GmbHUnser Hotel Auf der Gsteig GmbH ist Ihnen bei der Vorbereitung und Organisation wichtiger Zusatzleistungen
für Ihre Veranstaltung sehr gerne behilflich.

Bitte lesen Sie dazu auch unsere Hinweise unter: Tagungsmappe.pdf. Bei der Planung für individuelle Veranstaltungen bzw. Banketts kontaktieren sie uns gerne direkt.

Es können einzelne Räumlichkeiten für geschlossene Veranstaltungen je nach Verfügbarkeit gebucht werden. Die maximale Zahl sind 70 Gäste. Bei Veranstaltungen mit der im nachfolgenden aufgeführten Personenzahl wird keine Raummiete erhoben:

  • Restaurant: max. 70 Personen (mit Tanzfläche max. 45 Plätze)
  • Wintergarten: max. 35 Personen
  • Wintergarten „Lechblick“: max. 35 Personen
  • Stube: max. 40 Personen; Gsteig: max. 30 Personen

Gerne kann ein Raum zur Alleinnutzung für weniger Gäste gebucht werden. Wir erheben je fehlenden Sitzplatz
eine Raummiete von € 20,00.

Für den festlich gedeckten Tisch nach Vorgabe erheben wir pro Person eine Aufwandspauschale von € 2,00.

Reservierungen ab 10 Personen an Weihnachten, Silvester (gilt für jede Person und es ist der Menüpreis vorab zu überweisen), Osterfeiertage und allgemeine Veranstaltungen wie z.B. Brunch: Wir erheben ab 10 Personen eine Anzahlung in Höhe von € 25,00 pro Person. Sie erhalten 4 Wochen vor dem Termin eine Rechnung und wir senden Ihnen nach Geldeingang einen entsprechenden Wertgutschein über den Gesamtbetrag zu. 

Servicepersonal/Veranstaltungsdauer
Bis 01:00 Uhr sind unsere Servicemitarbeiter in Ihrer Pauschale inkludiert. Die Dauer der Veranstaltung ist bis max. 01:00 Uhr möglich.

Reinigung/Abfallentsorgung
Kosten für die Reinigung fallen nicht an, ausgenommen bei grober Verunreinigung wird der zusätzliche Reinigungsaufwand Ihnen in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür lassen sich im Vorfeld nicht abschätzen. Falls wir für Sie Abfälle (Pappe, Papier, etc.) entsorgen sollen, so stellen wir Ihnen eine Pauschale von € 15,00 in Rechnung.

Parkplätze
Ausreichend Parkplätze stehen kostenfrei zur Verfügung.

Unterhaltungs- und Musikprogramm
Die Musik muss der Veranstalter selber bei der GEMA melden. Ab Mitternacht ist die Lautstärke so zu regulieren, dass sich andere Hotelgäste nicht gestört fühlen.

Garantie der teilnehmenden Personenzahl
Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass das Hotel bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personenzahl und der Speisenauswahl benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Fall in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet.

Sollte die garantierte Personenzahl um mehr als 10% überschritten werden (gilt ab einer Anzahl von 30 Personen), bitten wir um Verständnis, dass die gewünschte Speisenfolge unter Umständen nicht serviert werden kann.

Sollten sich in der Personenzahl Änderungen ergeben, sind wir Ihnen für eine sofortige Benachrichtigung dankbar.
Die 48 Stunden vor dem Anlass gemeldeten Gästezahl ist maßgebend für die Mindestrechnungsstellung.

Stornierung von Veranstaltungen
Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt eine Stornierung bis zu 10 Tagen vor dem festgesetzten Termin werden 50% des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, bis zu 3 Tagen 75% des gesamten gebuchten Umsatzes und innerhalb von 3 Tagen werden 100% des gesamten gebuchten Umsatzes verrechnet.

Getränkeabrechnung
Getränke werden gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erkennt die Bezifferung durch das Hotel an.

Preise
Unsere angebotenen Preise verstehen sich, inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienung. Gültig bis auf Widerruf.

Preis- & Jahrgangsanpassungen
Preis– sowie Jahrgangsänderungen sind dem Hotel Auf der Gsteig GmbH vorbehalten.

Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Sollten Sie sich dazu entschließen, Wein, Champagner oder Spirituosen selber zu organisieren, erlauben wir uns dies wie folgt in Rechnung zu stellen:

Wein/Sekt/Prosecco

€ 20,00

pro 0,75l Flasche

Champagner

€ 50,00

pro 0,75l Flasche

Destillate

€ 50,00

pro 0,75l Flasche

Das Mitbringen von Speisen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Von Seiten des Hauses kann dafür ein Pauschalbetrag verrechnet werden.

Für Kuchen und Hochzeitstorten, die Sie selber mitbringen oder durch eine Firma anliefern lassen, erlauben wir uns, 2,00 € pro Person für Service und Gedeck in Rechnung zu stellen. Zudem erwarten wir qualitativ und hygienisch einwandfreie Produkte.
Achtung: Wir benötigen eine Zutatenliste mit Hinweis auf Allergene!

Anzeigen
Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel Auf der Gsteig GmbH bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Hauses. Bei Veröffentlichung ohne Zustimmung kann das Hotel Auf der Gsteig GmbH die Veranstaltung absagen. 

Technikarbeiten
Falls für Ihre Veranstaltung technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich sind, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Die Fremdfirma darf nur mit Genehmigung des Hotels Arbeiten bzw. Änderungen an unserem Eigentum vornehmen.

Wertsachen/Garderobe
Für Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände usw., welche von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden, wird vom Haus keine Haftung übernommen.

Das Hotel Auf der Gsteig GmbH lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform.

Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Haus mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen.

Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden.
Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Haftung des Veranstalters
Für Beschädigungen, die durch Gäste oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haften diese selbst und sind unserem Haus voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Für Reparatur- und Renovierungskosten, sowie Betriebsausfall infolge der Veranstaltung haftet der Veranstalter.

Feuerwerkbedarf der Genehmigung der Gemeinde, sowie der örtlichen Polizei und des Grundstückseigentümers. Fluglaternen sind nach § 19 der VVB generell in Bayern verboten. 
Das Steigenlassen von Luftballonen o.ä. ist bei der DFS (deutschen Flugsicherung) meldepflichtig und kostenfrei. Das Formular finden Sie unter www.dfs.de

Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist unbeschadet seines Entgeltanspruches berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, der Ruf sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet wird oder im Falle höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Hotel berechtigt. Des Weiteren können beide Vertragspartner bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und ohne Entrichtung von Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.

Rechnungsbeleg
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Die Rechnungsbegleichung ist in Bar, EC-, Visa- oder Mastercard möglich. Bei Überweisungen erfolgt die Bezahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge.

Verwendung des Hausnamens oder Hauslogos
Die Verwendung des Hausnamens oder Logos für Medien, Drucksachen usw. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung unseres Hauses gestattet. Wurden wir nicht informiert, so steht es uns frei, die Veranstaltung kostenfrei zu stornieren.

Beschwerden/Reklamationen
Da wir uns ständig weiter verbessern möchten, bitten wir Sie, bei berechtigter Kritik um Ihre geschätzte Rückmeldung. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Lob und Ihre freundliche Weiterempfehlung.